Formale Voraussetzungen
Vorausgesetzt wird in der Regel ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium, beispielsweise in Sozialpädagogik, Pädagogik, Psychologie, Heilpädagogik oder Sonderpädagogik.
Auch Angehörige besonderer Berufsgruppen können zugelassen werden, wenn sie bereits in der Frühintervention arbeiten oder eine Tätigkeit in diesem Bereich anstreben, zum Beispiel:
- Familienhebammen
- Heilpädagog:innen
- Erzieher:innen
- Kinder-Gesundheits- und Krankenpfleger:innen
Persönliche und berufliche Voraussetzungen
- einschlägige Berufserfahrung
- Bereitschaft zur Selbsterfahrung und zur Reflexion des eigenen Bindungshintergrunds
- kurzes Motivationsschreiben
- beruflicher Lebenslauf
Die Unterlagen dienen der Prüfung, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.

